Unsere AGB`s

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Angebot

Unsere Angebote und Preise sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für den Fall, daß unsere Lieferanten die georderten Waren nicht oder nicht rechtzeitig liefern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine schriftliche Auftragsbestätigung kann durch unsere Rechnung ersetzt werden. Falls die Bestellung mit unserem Angebot nicht übereinstimmt, ist unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Kauf- und Lieferbedingungen des Käufers binden uns nicht; durch die Bestellung erkennt der Käufer unsere Bedingungen an.

2. Lieferzeit

Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für Folgen verspäteter oder unterbliebener Lieferung können Ansprüche gegenüber unserer Firma nicht geltend gemacht werden.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Spezial-Verpackungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind auf der Basis der Kostenverhältnisse zur Zeit der Angebotsabgabe ermittelt. Sollten diese zur Erfüllung des Auftrages eine Veränderung erfahren, so behalten wir uns eine entsprechende Berichtigung des Abschlußpreises vor.

4. Zahlung

Sofern nicht anders vorgeschrieben, sind unsere Rechnungen ohne Abzug innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Bei Überschreitung der Zahlfrist sind Verbindlichkeiten zu verzinsen. Einer in Verzugsetzung bedarf es nicht. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, und zwar diskont- und spesenfrei. Sie gelten erst nach Einlösung und Gutschrift auf unseren Konten als Erfüllung. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Kommt der Kunde mit einer Forderung in Verzug, so ist die gesamte Restforderung sofort fällig. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

5. Versand

Bei Bestellung von mindestens € 250,- Netto-Warenwert erfolgt die Lieferung frei Haus durch unseren Lieferschnelldienst. Kosten für Expreß- und Eilbotenversand werden gesondert in Rechnung gestellt. Ausgenommen von vorstehender Regelung sind sperrige und schwere Güter (wie Kanister, Tonnen, Möbel, Ausstattungsgegenstände, Geräte aller Art usw.), für die besondere Vereinbarungen gelten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur, Frachtführer oder dergleichen, spätestens jedoch beim Verlassen unserer Firma, geht die Gefahr auf den Käufer über. Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt, aber ohne Übernahme einer Haftung bewirkt. Die Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebenden Adresse des Käufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

6. Rücksendungen

Rücksendungen werden nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Kühl- und Verfallswaren sind vom Umtausch ausgeschlossen. Anfallende Bearbeitungskosten müssen vom Käufer getragen werden. Bei Sonderanfertigungen und Beschaffung von Spezialartikeln ist Rücksendung von vornherein ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

Es gelten die Garantiebestimmungen der Hersteller. Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und alle Mängel und Unvollständigkeiten innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Verspätete Anzeigen können nicht berücksichtigt werden. Bei Bruch und Beschädigung durch Post- bzw. Bahnversand ist eine post- bzw. bahnamtliche Bestätigung erforderlich. Erfolgt der Versand durch unseren Lieferschnelldienst, ist eine formlose, schriftliche Anzeige unmittelbar nach Erhalt der der Lieferung einzureichen. Wir sind berechtigt, Sachmängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mängelfreier Teile oder Waren abzuhelfen. Alle weiteren Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gewährleistungsansprüchen ist die Erfüllung der dem Käufer obliegenden Vertragserfüllung, insbesondere der Zahlung des Kaufpreises. Sollte sich bei Geräten oder Teilen innerhalb der Gewährleistungsdauer ein Fehler herausstellen, welcher nachweislich vom Hersteller zu vertreten ist, wird hierfür Ersatz geleistet. Der Austausch der fehlerhaften Teile findet durch die von uns zu benennenden Service-Stationen statt. Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand und den Standort der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die uns abgetretenen Forderungen zu geben. (Verlängerter Eigentumsvorbehalt gemäß 455 BGB) Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Leistungsgegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vorm Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß 771 ZPO erheben können. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Käufer tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben.

9. Allgemeines

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der Vertragsparteien ist Mühlheim. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich Amtsgericht Offenbach als vereinbart. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte. Über das Vertragsverhältnis entscheidet stets das deutsche Recht. Die bei der Fakturation ermittelten Daten werden in unserer EDV-Anlage gespeichert. Zur weiteren Verarbeitung und Auswertung ggf. Weitergabe der gespeicherten Daten an unsere Vorlieferanten erklärt sich der Besteller einverstanden.

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