Unsere AGB`s

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Leergutankauf

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Es wird nur funktionstüchtiges Originalleergut angekauft. Bereits recycelte oder defekte Kartuschen und Patronen werden nicht vergütet. Wir behalten uns vor übermäßig stark verschmutztes oder defektes Leergut nicht zu vergüten und ohne Rücksprache zu entsorgen. Ebenfalls behalten wir uns bei größeren Mengen an Tintenleergut die Vergütung vorbehaltlich eines elektronischen, branchenüblichen Test vor.

2 Alle angegebenen Vergütungen sind freibleibend und verstehen sich in EURO (€) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Die Preise können von Monat zu Monat schwanken. Wir kaufen immer zum jeweils aktuellen Listenpreis an. Der Vergütungspreis richtet sich nach der Liste die beim Eintreffen des Leerguts gültig ist. Zu beachten ist, dass seit 01.07.2002 jeder Unternehmer seine finanzamtsbezogene Steuernummer in Rechnungen bzw. Gutschriften anzugeben hat. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Sie bitten Ihren Absenderangaben Ihre Steuernummer beizufügen, soweit Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Privatpersonen wird die anfallende Mehrwertsteuer nicht ausbezahlt. Bei Einsendungen von Privatpersonen gelten alle angegebenen Ankaufspreise als Bruttopreise. Im Zweifelsfall legen Sie Ihrer Leergutsendung bitte eine Gewerbeanmeldung bei.

3 Die Vergütung erfolgt nach Überprüfung des Leerguts durch unser Fachpersonal per Überweisung oder Verrechnungsscheck. Parallel dazu erhalten Sie Ihre Gutschrift mit der Post. Bitte bringen Sie unsere Vergütungen nicht mit Rechnungen in Abzug. Die Vergütung erfolgt nach ca. 30 Werktagen, vorbehaltlich einer qualitativen Eingangskontrolle. Eine Verrechnung mit aktuellen oder künftigen Forderungen aus Warenlieferungen ist ausgeschlossen bzw. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

4 Die Mindestvergütung beträgt 5,00 Euro.

5 Vor größeren Lieferungen (Palettenlieferungen) bitten wir Sie uns zu informieren, um für Sie und uns eine Ideallösung der Anlieferung zu finden und um uns bei eventuellem Überbestand einzelner Modulgruppen einen Ankaufstop vorbehalten zu können. Kleinere Lieferungen (unter 250 Stück Tintenkartuschen und 25 Stück Tonermodule) können ohne vorherige Anmeldung eingesandt werden. Selbstverständlich nehmen wir auch größere Mengen Leergut gerne an. Gewerbliche Leerguteinsender die zum ersten Mal einsenden müssen Ihre Lieferung generell, unabhängig von der Anzahl und Typ des einzusendenden Leergutes, vorher bei uns schriftlich anmelden.

6 Das eingesandte Leergut muss sachgemäß verpackt sein. Das Leergut muss nicht einzeln in Kartons verpackt sein. Optimal ist es jede Tonerkartusche einzeln in die schwarze Originalfolie oder eine andere Tüte zu verpacken. Aus Kostengründen empfiehlt es sich Tonerkartuschen und Tintenpatronen in einem großen Karton zu verschicken. Kartuschen oder Tintenpatronen bei denen Restfüllmaterial austritt, bitten wir separat zu verpacken. Bitte verzichten Sie beim Packen auf Styropor- oder Maisflips. Verwenden Sie Zeitungspapier als Füllmaterial.

7 Der Sendung muss ein Lieferschein mit Ihrer Adresse, Vergütungswunsch und ggf. Bankverbindung beiliegen. Eine Auflistung des Inhalts ist nicht erforderlich - dies übernehmen wir gerne unentgeltlich für Sie.

8 Es werden auch Sendungen mit einem Warenwert unter 10,- EURO vergütet.

9 Nicht aufgeführtes oder von uns mit Verwertung gekennzeichnetes Leergut wird ohne Rücksprache umweltgerecht zu einem Preis von 2,50 EURO pro kg zuzüglich der gesetzlichen MwSt. entsorgt. Dies gilt auch für gebrochene oder defekte Leergutbehälter. Die eventuell anfallenden Kosten werden von der Vergütung abgezogen.
Bei einer weit überdurchschnittlichen Ausfallrate des eingesendeten Leergutes, bei der ein versuchter Betrug nahe liegt, werden bedingt durch den erhöhten Produktionsaufwand 0,60 Euro pro eingesendeter Tinten b.z.w. -Tonerkartuschen berechnet. Erhärtet sich der Betrugsverdacht, behalten wir uns vor dies zur Anzeige zu bringen.

10 Die Lieferung muss "Frei Haus" erfolgen. Der Versender haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung entstehen. Das Leergut muss sicher verpackt werden. Gerne nehmen wir auch Leergut aus Österreich, Italien, Belgien, Holland und der Schweiz entgegen. Die Anlieferung von Leergut muss an folgende Adresse erfolgen:
Mefatech GmbH, Zeppelinring17 b, 63165 Mühlheim am Main

11 Bei Zuwiderhandlungen gegen unsere AGB s oder vorsätzlichen Betrug werden die Geschäftsbeziehungen sofort beendet.

12 Alle aufgeführten Markennamen und Zubehörbezeichnungen sind eingetragene Warenzeichen der einzelnen Hersteller und dienen ausschließlich zu Anschauungszwecken.

13 Wir kaufen von gewerblichen Endkunden, EDV-Händlern und von Privatpersonen an. Für Recycling- und Leerguthändler ist diese Liste nur nach vorheriger Absprache gültig. Lieferungen von Leerguthändlern sind in jedem Fall vorher schriftlich anzukündigen und bedürfen unserer Ankaufsbestätigung. Bei größeren Mengen Leergut von Leerguthändlern behalten wir uns vor, die Annahme abzulehnen oder unserem Bedarf entsprechend zu begrenzen.

14 Mit erscheinen einer aktuellen Leergutliste verlieren alle anderen vorangegangen Leergutankauflisten ihre Gültigkeit. Maßgeblich ist der Tag des Wareneingangs bei uns.

15 Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Mefatech GmbH, auch wenn wir anderen AGB s nicht ausdrücklich widersprochen haben. Gerichtsstand für alle Geschäfte ist Offenbach.

Stand 03.02.2007.

Weitere Informationen zum Leergutankauf können Sie hier bestellen.

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